Antrag auf Ausnahmegenehmigung

zur Bewilligung von Parkerleichterungen

 

Hinweis auf zwingend benötigte Unterlagen

Für den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Handwerkskarte
  • Nachweis über die Anzeige bei der Handwerkskammer
  • Sonstige Nachweise

Die Dokumente können im Format PDF oder JPG hochgeladen werden.

Max. Größe 5 MB pro Datei.

Datenschutzhinweise

 

Zur Bearbeitung für diesen Antrag werden personenbezogene Daten benötigt. Die Hinweise zum Datenschutz können Sie hier downloaden.


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Landratsamt Hof

FB 202 Verkehrswesen
Schaumbergstr. 14
95032 Hof
Telefon: +49 9281 57 0
Fax: +49 9281 57 466
E-Mail: verkehrswesen@landkreis-hof.de


Antrag auf Ausnahmegenehmigung

zur Bewilligung von Parkerleichterungen

Daten zum/ zur Antragstellerin

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Antrag
Kraftfahrzeug(e)
Handwerker

Das (die) Kraftfahrzeug(e) wird (werden) als Handwerkszeug(e) eingesetzt.

Handelsvertreter

Das (die) Kraftfahrzeug(e) wird (werden) als Handelsvertreterfahrzeug(e) eingesetzt. Die Handelsvertretung ist eingetragen/angezeigt als

Soziale Dienste

Das (die) Kraftfahrzeug(e) wird (werden) im sozialen Dienst zur fortlaufenden Betreuung einer größeren Zahl hilfs- und pfelegebedürftiger Menschen eingesetzt. Der soziale Dienst ist eingetragen/angezeigt als

Das (die) Kraftfahrzeug(e) ist (sind) für die Ausübung der Tätigkeit nahe am Einsatzort unbedingt erforderlich, weil

Nachweise