Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechlichen Erlaubnis gemäß Art. 15 BayWG i.V.m. Art. 70 BayWG für Bauwasserhaltung

Hinweis auf zwingend benötigte Unterlagen

Dem Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechlichen Erlaubnis gemäß Art. 15 BayWG i.V.m. Art. 70 BayWG zur Bauwasserhaltung sind folgende Unterlagen beizufügen und müssen am Ende des Formulars hochgeladen werden:

  • Lageplan M 1:25.000 oder 1:15.000
  • Lageplan M 1:1.000 (mit Fl.Nrn., Straßennamen und ggf. Gewässern)
  • Bauplan M 1:100
  • Bodenprofil des Baugrundes, wenn vorhanden geologisches Gutachten
  • Hydrotechnische Berechnungen für die Entnahmemenge, die Versickerung, den Radius der Absenkung und ggf. eine Aufstauberechnung für den Endzustand

Die Dokumente können im Format PDF oder JPG hochgeladen werden.

Max. Größe 5 MB pro Datei.


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Landratsamt Hof

Fachbereich Umwelt 
Schaumbergstr. 14

95032 Hof
Telefon: +49 09281 57 0
Fax: +49 9281 57 340
E-Mail: umweltschutz@landkreis-hof.de

Um fortzufahren wählen Sie bitte eine der folgenden Möglichkeiten:

Nach drücken dieser Schaltfläche haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürger- bzw Unternehmenskonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das von Ihnen gewählte Formular, wird sodann mit den von Ihnen im Konto hinterlegten Daten automatisch befüllt.

Nach drücken dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.

Daten zum/ zur Antragsteller/in

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Antragsart
Allgemeine Angaben zum Ort der Baumaßnahme
Grundstück auf dem das Bauwasser eingeleitet wird
Angaben zur Gewässerbenutzung
Beschreibung der Anlagen zur Wiedereinleitung in das Grundwasser
Anlagen
Hinweise
  • Im Antrag ist anzugeben, ob sich die Bauwasserhaltung innerhalb von Altlastenverdachtsfällen, Wasser- oder Heilqueleschutzgebieten befindet.
  • Ein Aufstauen des Grundwassers von 10 cm ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht und zum Schutz Anlagen Dritter zu vermeiden. Falls der Aufstau 10 cm überschreitet bedarf es einer gesonderten Genehmigung.
  • Vor Bauausführung ist die Lage vorhandener Ver- und Entsorgungseinrichtungen etc. (Strom, Wasser, Gas, Abwasser, Fernwärme, Post, Brandschutz, etc.) uns sonstiger Anlagen zu ermitteln.
  • Soweit erforderlich, ist die Benutzung von Grundstücken oder Anlagen Dritter für die Wasserhaltung privatrechtlich vor Beginn der Bauwasserhaltung zu regeln.
  • Falls ein oberirdisches Gewässer eingeleitet wird, ist das Einvernehmen der Gemeinde, sowie der Fischereiberechtigten am betroffenen Gewässer vor Beginn der Maßnahme einzuholen.
  • Dem Antragsteller wird empfohlen, im eigenen Interesse mögliche Einwirkungen seiner Maßnahme auf Dritte bzw. auf Anlagen Dritter untersuchen zu lassen. Auf die Setzungsempfindlichkeit des Untergrundes ist zu achten.
  • Im Einzelfall sind weitere Unterlagen erforderlich. Diese sind mit dem jeweiligen Sachbearbeiter abzustimmen.