3. Wie ist die Lage bzw. die Lagequalität des Gebäudes?
4. Welche Schwerpunkte soll die Beratung beinhalten?
Max. zwei Auswahlmöglichkeiten zulässig.
6. Informationen zum derzeitigen Eigentümer / Vertreter
7. Erste Ideen / erste Vorstellungen bzw. Wünsche für die zukünftige Nutzung
Hier finden Sie die Anforderungen an die Bilder
Rahmenbedingungen der Beratungsgutscheine
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Der Antrag auf Beratung kann sowohl durch den Eigentümer mit Investitionsinteresse als auch durch einen Kaufinteressenten mit nachweislichem Verkaufsinteresse des Eigentümers gestellt werden.
- Das Gebäude muss vor dem Jahr 1980 errichtet worden sein.
- Das Objekt muss einen Leerstand oder starke Mindernutzung von mindestens 12 Monaten aufweisen.
Eine Abweichung von den genannten Rahmenbedingungen ist möglich, sollte es sich um ein Baudenkmal oder ein Objekt mit besonderer städtebaulicher Relevanz oder ortsbildprägender Erscheinung handeln. Eine Abweichung von den Rahmenbedingungen liegt im Ermessen der erstberatenden Stelle (Regionalmanager*innen der Gebietskörperschaft).
Weiterer Ablauf
Nach Prüfung der Bewerbung erhalten Sie bei einer positiven Entscheidung vom Regionalmanagement vom Landkreis Hof die Aufforderung den Eigenanteil von 150,00 € zu zahlen. Nach Eingang der Zahlung erhalten Sie den Gutschein für das Sanierungscoaching und können damit einen der Fachexperten aus dem Pool beauftragen.
Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Projektes „Leerstandsmanagement“
Zweck der Verarbeitung ist die Unterstützung von Eigentümern, Sanierungswilligen und Kaufinteressenten u. a. durch die Identifikation von leerstehenden Gebäuden, Bereitstellung von Beratungsgutscheinen und Entwicklung von Ideen hinsichtlich der Nachnutzung.
Hiermit willige/n ich/wir in die Verarbeitung der im Bewerbungsformular angegebenen Daten im Rahmen des Projektes "Leerstandsmanagement“ ein. Die Speicherung erfolgt in einer verwaltungsinternen, nicht-öffentlichen Datenbank. Darüber hinaus willige/n ich/wir im Falle einer durchgeführten Sanierung in eine öffentliche Darstellung (z. B. Foto-Dokumentation) des „Vorher-Nachher“-Gebäudezustandes ein.
Mir/uns ist folgendes bekannt:
Die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der auf ihrer Grundlage bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Ein eventueller Widerruf ist per Post, E-Mail oder Fax zu richten an:
Landratsamt Hof, Regionalmanagement, Schaumbergstr. 14, 95032 Hof, hausundhof@landkreis-hof.de
Die Einwilligung ist freiwillig. Aus der Nichterteilung oder dem Widerruf (im Ganzen oder einzelner Teilbereiche) entstehen keine Nachteile.