Hinweise zur Sperrmüllabholung
Für die Sperrmüllabfuhr im Landkreis Hof zu beachten:
Es erfolgt keine Containergestellung. Der Sperrmüll muss am Abholtag ab 6 Uhr morgens an der Grundstücksgrenze oder auf dem Grundstück zu ebener Erde (z.B. Hof, Garten, Garage) bereitgestellt werden. Die Anfahrt mit dem LKW an die Lagerstelle muss gewährleistet sein.
Der Sperrmüll darf nicht schon Tage vorher auf öffentlichen Verkehrsflächen, d.h. auf Gehwegen oder am Straßenrand, bereitgestellt werden. Der Sperrmüll wird nur dann mitgenommen, wenn Sie am Abfuhrtag selbst anwesend sind oder eine von Ihnen beauftragte Person.
Mitgenommen werden nur Gegenstände, die von zwei Mitarbeitern ohne Hilfsmittel getragen werden können. Bitte zerlegen Sie daher größere sperrige Gegenstände. Die Gegenstände sind soweit als möglich nach den einzelnen Wertstoffarten (z.B. Metalle, Holz, funktionstüchtige Gegenstände usw.) getrennt bereitzustellen. Wertstoffe werden von der Sperrmüllabfuhr am Wertstoffhof Hof getrennt abgegeben.
Was kostet die Abholung?
Die Abholung kostet einmalig 32,50 Euro.
Was wird mitgenommen?
Sie können bei einer Bestellung insgesamt 10 Teile abholen lassen. Dabei muss ein Teil jeweils von max. 2 Personen tragbar sein.
Folgendes gilt als Sperrmüll:
Polstermöbel, Schränke, Regale, Möbel, Bettgestelle, Matratzen, Herde, Öfen, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Kühlschränke, Gefrierschränke, Fernseher, Radios, Fahrräder, Kinderwagen, leere Kisten, leere Koffer, Teppiche (gerollt), Bodenbeläge (gerollt)
Was wird nicht mitgenommen?
normaler Hausmüll, Müllsäcke, sonstige Wertstoffe (Papier, Kartonagen, Grüngut, Glas, Styropor, Kunststoffeimer/-kanister usw.), Bauschutt (Abbruchholz, Dämmstoffe etc.), Renovierungsabfälle, Abfälle aus gewerblichen Wohnungsauflösungen, Altreifen, Altöl, sonst. Problemabfälle (Lacke, Farben, Batterien, Pflanzenschutzmittel), Tapeten, komplette Fenster, Nachtspeicheröfen